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Faktencheck auf lokale Verhältnisse bezogen

Wir möchten die Faktenchecks, die von Windkraftbefürwortern verschiedenerorts kursieren, aus einem anderen Blickwinkel betrachten.

Vieles wird ohne Überprüfung auf unsere lokale Situation übertragen. Bei der Windkraft ist jedoch der Standort entscheidend – er bestimmt, ob die Argumente der Befürworter tatsächlich zutreffen.

 

Der Gegen‑Faktencheck macht sichtbar, wo Aussagen von Windkraftbefürwortern von den Schweizer Realitäten abweichen. Ursache sind häufig internationale Vergleichsdaten oder vereinfachte Annahmen, welche die besonderen topografischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen der Schweiz nicht abbilden. Besonders im Rheintal spielt die ausgeprägte Talsituation eine zentrale Rolle, da sie die Windverhältnisse und insbesondere die Winterstrom‑Produktion stark beeinflusst. Was an Küstenstandorten gilt, muss in einem Alpental wie dem Rheintal zuerst mit Daten überprüft und belegt werden – oder widerlegt.

Anwohnende fühlen sich nicht gestört

Falsch! Studien aus der Schweiz, Deutschland und der EU zeigen klar: Viele Anwohnende fühlen sich durch Windräder gestört – akustisch und visuell. Warum:

  • rhythmischer Lärm („Wusch Wusch“)
  • tieffrequenter Schall
  • grosse Anlagen (213 m) hörbar über weite Distanzen
  • verstärkter Schall in Tälern wie dem Rheintal

Quellen:

Windkraftwerke wirken sich nicht negativ auf die Immobilienpreise aus

Falsch!
Immobilienpreise & Windkraft – was sagen die Studien wirklich?

Wüest Partner:
Analysiert Schweizer Verkäufe im Umkreis von 10 km um Windräder.
Kein nachweisbarer Preiseffekt, aber:
- Datenbasis zu grob, um Nahbereichseffekte zu erkennen.
- 10 km Radius ungeeignet, um reale Beeinträchtigungen sichtbar zu machen.
->Fazit: Weder Bestätigung noch Entwarnung möglich.

HEV Winterthur:
Fasst internationale Studien zusammen.
Diese zeigen Preisrückgänge im Nahbereich:
- ca. –25 % bei 300 m
- ca. –8 % bei 1 km
- ca. –5 % bei 2 km
->Keine Schweizer Daten, aber klare internationale Muster.

Kurz gesagt:
Wüest Partner kann wegen ungeeigneter Daten nichts beweisen (Fazit Punkt 5). Internationale Studien zeigen deutliche Preisrückgänge im Nahbereich.

Quellen:
BFE – Windenergie (Wüest Partner Analyse)
HEV Winterthur – Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise
UnserSo – Windkraftanlagen und Immobilienwerte
FOCUS – Nachteile für Anwohner (Windkraft an Land)

Windräder sind leise

Falsch!
Lautstärke:
Windräder erzeugen 95–106 dB an der Quelle

-> so laut wie ein Presslufthammer- jedoch in 100 Meter Höhe

In der Umgebung:
- 300 m Abstand: → 45–50 dB(A) deutlich hörbar, besonders das „Wusch Wusch“
- 500 m Abstand: → 40–45 dB(A) vergleichbar mit einer Strasse
- 700–1000 m Abstand: → 35–40 dB(A) entspricht leisem Hintergrundrauschen – aber auffällige Modulation bleibt

-> Studien zeigen: Ein erheblicher Teil der Anwohnenden fühlt sich bereits ab 35 dB(A) belastet.

Tieffrequenz & Infraschall
- trägt sehr weit
- dringt durch Wände
- wird als Druck oder Vibration empfunden
- wird bei dB(A) Messungen nur teilweise erfasst

Verstärkung im Tal:
In Tälern wie dem Rheintal wird Schall durch Reflexion und Kanalisierung verstärkt.

Gesetzliche Einstufung:
Windräder gelten nicht als „leise Anlagen“.
Es gibt keine wissenschaftliche oder gesetzliche Definition, die eine Windkraftanlage als „leise“ klassifizieren dürfte.

Windräder werden nicht nach „leise“ oder „laut“ bewertet, sondern nach Lärmgrenzwerten und Störwirkung. Studien zeigen zudem, dass Windräder wegen des „Wusch Wusch“ Geräuschs oft störender wirken als andere Lärmquellen gleicher Lautstärke.

-> Eine Windkraftanlage kann grenzwertkonform sein – aber nie als „leise“ gelten.


Quellen:
BAFU – Lärm von Windkraftanlagen
Cercle Bruit – Vollzugshilfe
Deutscher Bundestag – Wissenschaftlicher Dienst (Infraschall)

Wenn eine Gemeinde kein Windrad will, dann kriegt sie auch keines

Fakt:
Der Satz „Wenn eine Gemeinde kein Windrad will, dann kriegt sie auch keines“
wurde von Albert Rösti im Frühjahr 2024 im Zusammenhang mit der Abstimmung über das Schweizer Stromgesetz (Mantelerlass für eine sichere Stromversorgung) gesagt.

Zeitpunkt April 2024 – während der politischen Kampagne vor der Volksabstimmung über das Stromgesetz am 9. Juni 2024.

Nachzulesen im Bericht in der Zeitung 20min vom Donnerstag, 25. April, 2024
20min – Interview mit Bundesrat Albert Rösti

Ansprache des Bundesrates Albert Rösti am 12.05.24, zur Volksabstimmung vom 09.06.24 zum Stromversorgungsgesetzt.

Zitat aus der Aufzeichnung: „Es sind zum Beispiel Einsprachen oder Abstimmungen in Gemeinden und Kantonen über konkrete Projekte weiterhin möglich.“

Zu finden auf der Internetseite des Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK.
UVEK – Medieninhalt (via 20min)

Fazit:
Gemeinden können oft mitbestimmen – aber sie haben nicht immer ein absolutes Vetorecht. Es hängt stark vom Kanton und vom konkreten Verfahren ab.

In einigen Kantonen wird die Planung stärker auf kantonaler Ebene gemacht.

Das sind die Kantone:
- Luzern
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Neuenburg
- Jura

Dort können Windparks teilweise über kantonale Sondernutzungspläne genehmigt werden. Dann hat die Gemeinde weniger Einfluss.

Die Stimmberechtigten haben somit keine Möglichkeit mitzubestimmen.
Es gibt dann nur noch den Rechtsweg.

Sevelen hat das Potenzial für eine „Windgemeinde“

Falsch!
Am 4. Dezember 2025 wurden von EW Sevelen die Zahlen für die geplanten Windkraftanlagen in Valpilär präsentiert. Folgende präsentierte Zahlen sind von Wichtigkeit:
- Langjährige mittlere Windgeschwindigkeit: 4,72 m/s (ca. 17 km/h)
- Mittleres Windpotenzial auf 132m: 236 W/m²
- Einstufung des Winds: gering böig; wird als vorteilhaft betrachtet
- Betriebsleistungszeit (6449h von 8760h): 73.6 %

Schätzung Nettoertrag für drei geplante Vestas V162 Windkraftanlagen.
Nennleistung der drei Anlagen gemeinsam beträgt: 18,6 MW
Netzenergie pro Jahr: 23,7 GWh (23.700 MWh)
Ein Jahr hat 8.760 Stunden

Volllaststunden = Netzenergie pro Jahr geteilt durch Nennleistung
Berechnung: 23.700 MWh / 18,6 MW = 1274 Vollaststunden

Kapazitätsfaktor (CF) = Jahresproduktion / (Nennleistung × Jahresbetriebsstunden)
Berechnung: 23.700 MWh / (18,6 MW × 8.760 h) = 23.700 / 162.936 ≈ 0,1455 → ca. 14,6 %

Vergleich Vollaststunden und Kapazitätsfaktor
- In guten europäischen Lagen erreichen moderne Anlagen 2500–3500 Volllaststunden.

- In der Schweiz liegen viele Standorte bei etwa 1500–2200.

- Vergleichbare Anlagen an guten Standorten in der Schweiz: CF ca. 25–28 %

- In Deutschland: Kapazitätsfaktor an guten Standorten 30–35 %


Fazit
In Sevelen errechnen sich gemäss den im Dezember 2025 vom EW präsentierten Zahlen lediglich 1274 Volllaststunden!
Der berechnete Kapazitätsfaktor von ca. 14,6 % für die Anlagen in Valpilär stellt eine schwache und unterdurchschnittliche Leistung dar.

Die Behauptung, Sevelen habe das Potenzial zur Windgemeinde, widerspricht der hier dargestellten Beurteilung und den vorliegenden Berechnungen.

Pauschale Mindestabstände sind nicht nötig und auch nicht zielführend

Fakt: Fixe Abstände schützen besser.

- Klar – verständliche Regeln statt komplizierter Lärmgutachten

- Sicher – Schutz auch bei starkem Wind und Talakustik

- Fair – gleiche Distanz für alle Anwohner ✔️ Verlässlich – weniger Streit, weniger Tricksereien

Fixe Abstände schützen Menschen. Lärmberechnungen schützen Projekte.

Warum starre Mindestabstände sinnvoll sind:
Starre Mindestabstände schützen die Bevölkerung zuverlässig und transparent. Im Gegensatz zu komplizierten, emissionsbasierten Berechnungen sind fixe Abstände klar, einfach und für alle nachvollziehbar.

Die wichtigsten Vorteile:

- Klare Regeln statt komplizierter Gutachten Ein fixer Abstand ist verständlich und schafft Rechtssicherheit – ohne technische Berechnungen, die kaum jemand nachvollziehen kann.

- Talform verstärkt Schall: Lärmberechnungen können die reale Lärmsituation unterschätzen.

- Schutz vor Modellfehlern Lärm- und Schattenberechnungen basieren auf Annahmen. Wenn diese falsch liegen, leiden die Anwohner. Ein fixer Abstand schützt auch dann, wenn Modelle danebenliegen.

- Fairness für alle Einheitliche Abstände behandeln alle Bürger gleich – unabhängig von Windrichtung, Gelände, LSV-Zone oder Berechnungsparametern.

- Weniger Konflikte, weniger Streit Fixe Abstände reduzieren Gutachterstreit, Gegengutachten und juristische Auseinandersetzungen. Sie sind in dieser Hinsicht ökonomischer

- Zukunftssicher Auch wenn Windräder grösser und leistungsstärker werden, bleibt der Schutzabstand bestehen.

- Weniger Streit: Weniger Raum für Tricksereien und Grenzwert-Ausnutzung.

Quellen:
BFE – Wüest Partner Analyse -> Fazit ab Seite 27

HEV Winterthur – Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise

BAFU – Lärmermittlung & Massnahmen zur Emissionsbegrenzung

Windstrom macht die Schweiz unabhängiger und erhöht die Versorgungssicherheit.

«66% des Stroms wird im Winter produziert.»-> Falsch!

Fakt:
«Windpotential 2022» vom BFE zeigt in der Analyse, dass die Schweizer Windkraftanlagen im Winterhalbjahr generell mehr produzieren als im Sommerhalbjahr. Dies gilt wahrscheinlich für den Grossteil der Schweiz, mit Ausnahme einiger grossen Alpentäler, insbesondere des Rhonetals, wo die Produktion an den Nachmittagen im Frühling und Sommer am höchsten ist.

Windmessungen in der Region (Produktion Oktober bis März):

- Ruggell/FL: 48 %

- Fläsch/GR: 53%

- Sevelen: 55% gemäss Windgutachten

→ Wind ersetzt nur einen Teil Winterimporte.


Fakt:

Die Schweiz importiert keine fossilen Energien für die Stromproduktion. Unsere fossilen Importe (Benzin, Diesel, Heizöl, Gas) haben nichts mit Windstrom zu tun.

→ Windkraft reduziert diese Importe nicht direkt.

Mehr Windstrom bedeutet mehr Abhängigkeit von ausländischen Netzen, weil schwankende Produktion durch Importe stabilisiert werden muss (Swissgrid).

→ Mehr Wind = mehr Importbedarf.

Windräder selbst machen abhängig: Technik, Ersatzteile, Rohstoffe und Wartung kommen fast vollständig aus dem Ausland.

→ Windkraft verlagert Abhängigkeiten – sie beseitigt sie nicht.

Realität:
Windstrom bringt keine Unabhängigkeit. Er löst weder das Schweizer Winterstromproblem noch reduziert er fossile Energieimporte – im Gegenteil: Er schafft neue Abhängigkeiten von ausländischen Märkten und Lieferketten.


Quellen:
BFE – Windpotential 2022 (Seite 5)
Sunergy – Windmessung Ruggell/Schellenberg (Seite 13)
Sunergy – Windgutachten And/Ans (Seite 3)

Die Initiative verunmöglicht die Windkraftanlagen in Sevelen

Falsch! Das stimmt nicht.
Die Initiative verbietet Windkraft nicht – sie setzt klare Regeln. Windanlagen können am geplanten Standort weiterhin gebaut werden, nur angepasst.

Gemäss Energiegesetz Art. 27a:
Windanlagen ab 2 MW erhalten bis zu 60 % Subventionen.
Eine Anlage des Typs Vestas V 162 hat 6.2 MW
–> also problemlos förderfähig.

Wichtig: Subventionen sind Steuergelder. Sie dürfen in der Beurteilung nicht einfach ausgeblendet werden. Die Wirtschaftlichkeit muss ganzheitlich betrachtet werden – gerade, weil verschiedene Energieträger unterschiedlich stark subventioniert werden.

Quellen:
Energiegesetz EnG – Art. 27a

Windstrom schützt Vögel und Fledermäuse

auf die Schweiz bezogen–> Falsch!

In der Schweiz zeigt die Schweizerische Vogelwarte:
Rund 40 % der Brutvögel gelten als gefährdet

Hauptgrund ist Lebensraumverlust, nicht der Klimawandel.

In der Schweiz ersetzt Windstrom kaum fossile Energie, weil unser Strommix bereits heute fast vollständig CO₂ arm ist:
Der verbleibende fossile Anteil stammt vor allem aus Gas und Öl-Kraftwerken, die zusammen unter 3 % der Stromproduktion ausmachen.

Windräder verhindern hierzulande keine Vogelverluste durch „Klimaschutz“.

„Abschaltsysteme lösen das Problem“ – nur teilweise.
In der Schweiz helfen sie vor allem bei Fledermäusen, aber:
- funktionieren nicht immer zuverlässig
- schützen Greifvögel wenig
- verhindern keine Kollisionen bei Thermik oder Vogelzug

Windräder sind selbst ein relevanter Gefährdungsfaktor für Vögel und Fledermäuse – besonders im Alpenraum, in sensiblen Habitaten und entlang von Zugrouten.

-> Abschaltsysteme helfen – lösen das Problem aber nicht.

Quellen:
Vogelwarte – Neue Rote Liste der Brutvögel
Vogelwarte – Leitfaden UVP Windenergie
Dashboard Energie Schweiz
BAFU – Fledermausschutz & Verkehrsinfrastrukturen
Fledermausschutz – Merkblatt Windenergie
BfN – Signifikanzschwelle zum Schutz von Vögeln
Leibniz – Risikozone Windkraft

Windräder sind wirtschaftlich

Fakt: Ohne Subventionen nicht!
In der Schweiz werden grosse Windkraftanlagen stark subventioniert – typischerweise rund 60 % der Investitionskosten. Das liegt daran, dass:
- das Windpotenzial im Alpenraum und Mittelland im internationalen Vergleich schwach ist
- Standorte oft komplex, teuer erschliessbar und umstritten sind

Fakt:
Ohne Fördermittel würden die meisten geplanten Windparks in der Schweiz aus wirtschaftlichen Gründen nicht gebaut. Hauptgründe:
- Hohe Investitionskosten pro kW: Schweizer Windräder sind aufgrund schwieriger Logistik (Transport, Fundamente, Erschliessung) teurer als in windreichen Ländern.

- Relativ geringe Volllaststunden: In guten europäischen Lagen erreichen moderne Anlagen 2500–3500 Volllaststunden. In der Schweiz liegen viele Standorte bei etwa 1500–2200. In Sevelen errechnen sich gemäss den im Dezember 2025 vom EW präsentierten Zahlen lediglich 1274 Volllaststunden!

- Strommarktpreise reichen nicht aus: Der Grosshandelspreis für Strom deckt die Vollkosten eines Schweizer Windrads ohne Förderung in der Regel nicht.

- Kapazitätsfaktor in Sevelen nur 14,6%, Standorte im Wallis / Jura haben bis 28%


Fazit
Unter normalen Marktbedingungen würde wohl kaum jemand Windkraftwerke bauen!
Nur an sehr wenigen, und nur an den allerbesten Standorten würden Windkraftwerke entstehen. Einige exponierte Alpenstandorte könnten sich langfristig knapp rechnen.
Ohne massive Unterstützung durch Bund oder Kantone gäbe es in der Schweiz nur einen Bruchteil der heute vorgesehenen Windenergieprojekte.
Der Ausbau wird ausschliesslich von Subventionen befeuert. Die
Standortbedingungen und Kostenstruktur sind im internationalen Vergleich ungünstig und somit die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt.

Zum Vergleich: europäischer Durchschnitt: ca. 24 % Deutschland: ca. 19–30 %
UK / Nordsee-Region: bis ~40 %.
Offshore-Wind in der Nordsee erreicht sogar 45–65 % Kapazitätsfaktor.

Quellen:
IEA Wind – Switzerland 2023

Klassierung der Windkraft

Klassierung gemäss Richtplan Dokument VE13 des Kantons St.Gallen:

Tabelle: Windgeschwindigkeit, Windleistung und Kategorien. Im Kanton St. Gallen sind viel tiefere Windgeschwindigkeiten schon als "gut" taxiert als international dies der Fall wäre.
International wie folgt klassiert:
Tabelle: Windgeschwindigkeit, Windleistung und Kategorien. International sind die Kriterien Strenger als in der Schweiz
Die Klassierung des Kantons St. Gallen bewertet Windgeschwindigkeiten deutlich positiver als gängige internationale Standards.
Während international erst höhere Windgeschwindigkeiten als ‚gut‘ oder ‚sehr gut‘ gelten, werden vergleichbare Werte im kantonalen Richtplan bereits eine bis zwei Kategorien höher eingestuft. Diese Unterschiede entstehen, weil die kantonale Bewertung stärker auf regionale Planungsgrundlagen ausgerichtet ist, während internationale Klassierungen primär technische und wirtschaftliche Kriterien berücksichtigen.
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