Wie ist das genau mit den Subventionen?
Investitionsbeitrag Windenergie
Der Investitionsbeitrag (IB) ist ein Förderinstrument des Bundes zur Förderung von erneuerbaren Energien und somit neben der gleitenden Marktprämie (GMP) eine Möglichkeit, Windenergieanlagen finanziell zu fördern.
Bei Anlagen, die sowohl für die Förderinstrumente IB als auch für GMP qualifiziert sind, muss bei der Gesuchseinreichung ein Wahlrecht für das eine oder andere Instrument ausgeübt werden. Die getroffene Wahl gilt dann auch für weitere erhebliche Erneuerungen oder Erweiterungen dieser Anlage.
Der Investitionsbeitrag für Windenergieanlagen wird anhand des Referenzanlagenprinzips bestimmt (Art. 87a EnFV). Die Ansätze je Kategorie sind in Anhang 2.4 EnFV festgelegt.
Wovon hängt der Investitionsbeitrag ab?
Das Energiegesetz sagt im Art. 27a folgendes:
Für die Erstellung neuer Windenergieanlagen mit einer Leistung von mindestens 2 MW kann ein Investitionsbeitrag in Anspruch genommen werden.
Er beträgt höchstens 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten.
Für die Projektierung neuer Windenergieanlagen kann ein Beitrag in Anspruch genommen werden. Er beträgt höchstens 40 Prozent der anrechenbaren Projektierungskosten und wird von einem allfälligen Investitionsbeitrag nach Absatz 1 in Abzug gebracht.
Wovon hängt der Investitionsbeitrag dann ab?
Der Investitionsbeitrag für Windkraftanlagen in der Schweiz hängt nicht von einem pauschalen Prozentsatz ab, sondern wird gesetzlich nach dem Referenzanlagenprinzip berechnet. Entscheidend sind technische, standortbezogene und projektbezogene Faktoren, die in der Energieförderverordnung (EnFV) festgelegt sind.
Entscheidend ist die Kategorie der geplanten Anlagen nach dem Standort:
Kategorie I: < 1000 m über Meer
Kategorie II: 1000 - 1700 m über Meer
Kategorie III: >1700 m über Meer
(EnFV Anhang 2.4 / 1.2.1)
Und was bedeutet das?
Die Kategorie entscheidet über die maximalen Förderbeiträge bei jeder einzelnen Anlage die mehr als 2 MW Leistung installiert hat.
Kategorie I: 1300.- CHF pro kW
Kategorie II: 1500.- CHF pro kW
Kategorie III: 1650.- CHF pro kW
Was passiert mit dem Investitionsbeitrag bei der Annahme der Initiative?
Die Anzahl Anlagen hat keinen Einfluss auf die Höhe der Bundessubventionen.
Für eine Anlage des Typs Vestas V-162 (6.2 MW), könnte ein Investitionsbeitrag von
8.06 Millionen CHF
in Anspruch genommen werden.
Die Initiative ändert daran nichts.
Quellen und weitere Informationen dazu: